Gesetzlich Versicherte
Wir rechnen die durchgeführten Therapien direkt mit den Krankenkassen ab.
Für Kinder und Jugendliche ist die Therapie zuzahlungsfrei.
Für Erwachsene ab 18 Jahre muss nach Abschluss einer Verordnung (meist 10 Stunden) eine Zuzahlung in Höhe der gesetzlichen Vorgaben in Rechnung gestellt werden.
Privat- und Beihilfeversicherte
Die Verträge privatversicherter Patienten sind individuell mit dem Versicherer gestaltet. Daher kann es sein, dass, je nach Vertrag, die Kosten nicht in Gänze übernommen werden.
Bitte sprechen Sie uns vor Beginn der Therapie an, wenn Sie privat- oder beihilfeversichert sind. Wir machen Ihnen gerne einen Kostenvoranschlag, damit Sie die Kostenübernahme vorab mit Ihrer Krankenkasse abklären können.