Mit diesen drei Begriffen wird eine Schwäche in der Entwicklung der Schriftsprache beschrieben, die sich im Prozess des Erwerbs der Lese- und Schreibfähigkeit äußert, sich aber gegebenenfalls auch schon im Vorfeld der Einschulung anhand bestimmter Defizite ahnen lässt.
Die Legasthenie gehört zu den sog. Teilleistungsschwächen, hat also oft nichts mit der allgemeinen Denk- und Wahrnehmungsentwicklung zu tun. Störungen des Lesen- und Schreibenlernens können sich auf unterschiedlichste Arten und Weisen ankündigen bzw. manifestieren. Das Defizitspektrum erstreckt sich dabei vom völligen Scheitern beim Erlernen von Buchstaben bzw. Buchstaben-Laut-Beziehungen bis hin zu Abweichungen bei der Rechtschreibung, der Lesesinnentnahme oder auch der Lesegeschwindigkeit. Dazwischen liegen zahlreiche Typen systematischer Fehlleistungen wie zum Teil auch höchst individueller Defizite.
Insgesamt können Fehlentwicklungen des Lesen- und Schreibenlernens heutzutage durchaus treffsicher diagnostiziert und in der Folge auch behandelt werden. Dazu bedarf es enger Kooperationen zwischen Sprach- und Lerntherapeuten, Lehrern, Ärzten (Kinderärzten bzw. Kinder- und Jugendpsychiatern) und Eltern.
Nicht selten basieren Lese-/Rechtschreibschwächen auf logopädisch relevanten Sachverhalten wie zum Beispiel Lautunterscheidungsproblemen. Besondere Relevanz hat gerade in letzter Zeit der Begriff der „phonologischen Bewusstheit“ gewonnen, der als Sammelbecken für viele der Schriftsprache vorausgehenden Vorläuferfähigkeiten dient.
Eine basal ansetzende, systematisch geplante und fachgerecht durchgeführte Therapie setzt zwar den Einsatz erheblicher Zeit- und Kraftressourcen voraus, lohnt sich jedoch außerordentlich wegen ihrer das Kind entlastenden Ergebnisse.
Liegt der Lese-Rechtschreibschwäche eine logopädisch  relevante Problematik zugrunde – und dies ist häufig der Fall, wenn zuvor schon eine Sprachentwicklungsstörung vorlag -, dann kann die Problematik im Rahmen einer Sprachtherapie behandelt werden.
Liegt dazu keine entsprechende ärztliche Verordnung vor, kann die Behandlung privat bezahlt werden. Fördermöglichkeiten über die Stadt Köln sind auch möglich, wenn ein sog. „außerschulischer Förderungsbedarf“ festgestellt wird. Informationen über das Verfahren und seinen Ablauf geben wir Ihnen gerne telefonisch.